Dorfschaften

Die Termine sowie die einzelnen Tagesordnungen für die Dorfschaftsversammlungen finden Sie in unseren Rubriken "Amtliche Bekanntmachungen" bzw. "Aktuelles".

Die Dorfvorstände werden auf einer Dorfschaftsversammlung, die von der Bürgermeister*in einzuberufen ist, aus den Bürger*innen, die der Gemeinde­vertretung angehören oder angehören können, für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt. Die oder der Vorsitzende des Dorfvorstandes führt die Bezeichnung "Dorfvorsteherin" oder "Dorfvorsteher". Die Dorfvorsteherin oder der Dorfvorsteher und die Stellvertreter*in werden zu Ehrenbeamt*innen ernannt. Die Dorfvorsteher*in führt die laufenden Geschäfte des Dorfvorstandes. Der Dorfvorstand hat sich für den Bereich der Dorfschaft mit allen wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten zu befassen. Das gleiche gilt, wenn solche Angelegenheiten aus der Dorfschaft an ihn herangetragen oder von der Gemeindevertretung oder der Bürgermeister*in im Einzelfall ihm zur Beratung zugewiesen werden.

Den Dorfvorständen wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel übertragen, soweit die Entscheidungen nicht der Gemeindevertretung nach § 28 GO vorbehalten sind oder der Bürgermeister*in Oder den Ausschüssen obliegen:

  • Pflege und Verschönerung des Ortsbildes
  • Pflege des örtlichen Brauchtums
  • Förderung örtlicher Vereinigungen

Der Dorfvorsteher*in werden folgende Aufgaben übertragen:

  • Die Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Lebensbescheinigungen usw.), soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in ermächtigt wird und hierfür nicht besondere Behörden zuständig sind
  • Unterstützung der Gemeinde auf allen Gebieten, z.B. bei der Durchführung statistischer Erhebungen, soweit sie oder er hierfür von der Bürgermeister*in beauftragt wird
  • Die Bürgermeister*in der Dorfvorsteher*in aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Katastrophenabwehr Aufgaben übertragen
  • Berichterstattung auf Anforderung der Gemeinde
  • Die Bürgermeister*in kann sich in Angelegenheiten, die sie oder er nach Weisung zu erfüllen hat, von der Dorfvorsteher*in  beraten lassen

Mitglieder der Dorfvorstände

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die näheren Kontaktdaten der Mitglieder der Dorfvorstände nicht aufgeführt. Falls Sie ein Anliegen an Ihren Dorfvorstand haben, bitten wir um Mitteilung an info(at)ratekau.de. Wir werden dieses entsprechend weiterleiten.

Dorfvorsteher*innen

D

  • Freimut Hamann
  • 04502/79191

stellv. Dorfvorsteher*in: Herr Mark Wibbeling

  • Michael Grasse
  • 04502-75006

stellv. Dorfvorsteher*in: Uwe Beythien

Dorfvorstandsmitglied: Andrea Blöcker

  • Uta Jurkat
  • 04504 5139

stellv. Dorfvorsteher*in: Christina Ritter-Koops

Dorfvorstandsmitglied: Regine Kraushaar-Stöhrmann

  • Simone Bannow
  • 04504 2770254

stellv. Dorfvorsteher*in: Marc Schliwka

Dorfvorstandsmitglied: Mirja Hollweck

  • Ute Bahs
  • 04504/714321

stellv. Dorfvorsteher*in: Hendrik Ulrich

Dorfvorstandsmitglied: Heike Horn

  • Jens Watzlawik

stellv. Dorfvorsteher*in: 

stellv. Dorfvorsteher*in: Julia Nordorp

Dorfvorstandsmitglieder: Sven Klusmann, Kay-Uwe Westfahl

  • Claus Bruhn
  • 0176 23822220

stellv. Dorfvorsteher*in: Marcel Kohl

Dorfvorstandsmitglieder: Susanne Hauswirth, Michaela Kreczmer, Ute Steenbock

  • Andrea Westphal
  • 04504 1410

stellv. Dorfvorsteher*in: Petra Markmann

Dorfvorstandsmitglied: Claudia Hicken

  • Hans Schacht
  • 0172 9756686

stellv. Dorfvorsteher*in: Joachim Muuß

Dorfvorstandsmitglied: Rüdiger Thaden

stellv. Dorfvorsteher*in: Renate Harders

Dorfvorstandsmitglieder: Silke Thur, Thorsten Harders, Thomas Schindler

Der Dorfvorstand Sereetz ist über folgende E-Mail Adresse zu erreichen: KLICK

  • Holger Markmann
  • 04504/5245

stellv. Dorfvorsteher*in: Stephanie Fiehn

Dorfvorstandsmitglieder: Karsten Pentz, Timo Stark, Anja Frick

  • Antje Kleingarn
  • 05402 858459

stellv. Dorfvorsteher*in: Heiko Kraft

Dorfvorstandsmitglied: Ursula Schell