Bürgermeister & Bürgervorsteherin

Bürgermeister

Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung, Vorgesetzter der gemeindlichen Mitarbeiter*innen vertritt die Gemeinde Ratekau nach außen.

  • Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.
  • Er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.
  • Er ist damit auch Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung.

Amtierender Bürgermeister der Gemeinde Ratekau ist seit dem 1. August 2008:

Stellvertretende Bürgermeister*innen

  • Heinz-Klaus Drews
  • Günter Alpert
  • Corina Harnack

Bürgervorsteherin

Bürgervorsteherin ist ein kommunalpolitisches Amt in Schleswig Holsteins amtsfreien Städten und Gemeinden und sie ist ehrenamtlich tätig. 

  • Die Bürgervorsteherin ist die Vorsitzende der Gemeindevertretung und wird aus deren Mitte gewählt.
  • Sie lädt zu den Sitzungen der Gemeindevertretung ein, setzt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf.
  • Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es weiterhin, die Belange der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister sowie gerichtlichen Verfahren zu vertreten.
  • Ihr obliegt die Einberufung und Leitung der Einwohnerversammlung und der Jugendversammlung.
  • Zusammen bzw. in Abstimmung mit dem Bürgermeister vertritt sie die Gemeinde bei öffentlichen Anlässen.

Amtierende Bürgervorsteherin der Gemeinde Ratekau ist seit dem 27. September 2012:

Stellvertretende Bürgervorsteher*innen

  • Karl-Heinz Georg
  • Birgit Sach