Kurzinformation

Am 14. Mai 2023 sind die fast 13.000 wahlberechtigten Ratekauer*innen aufgerufen, mit Ihrer Stimmabgabe über die Besetzung der Ratekauer Gemeindevertretung und des Kreistages des Kreises Ostholstein zu entscheiden. Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt.

Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.

Bei der Gemeindewahl und der Kreiswahl handelt es sich um zwei selbständige Wahlen, die in ihrer Durchführung lediglich organisatorisch miteinander verbunden sind.

Die Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, teils durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen. Dabei gilt das Prinzip der gebundenen, von den Wählerinnen und Wählern nicht veränderbaren Listen. In Ratekau werden von den 27 Vertreterinnen und Vertretern 14 unmittelbar und 13 Vertreterinnen und Vertreter über die Liste gewählt.

Die Gemeinde Ratekau ist in 14 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine unmittelbare Vertreterin oder ein unmittelbarer Vertreter zu wählen ist. Es ist diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber gewählt, die bzw. der die meisten Stimmen erhält. Sie haben eine Stimme, die Sie bei der Gemeindewahl vergeben können.

Die genaue Einteilung der Wahlkreise der Gemeinde Ratekau ist hier einsehbar.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Ratekau ist insgesamt mit drei Wahlkreisen der Kreiswahl zugeordnet. Sie haben eine Stimme, die Sie vergeben können.

Alle wichtigen Dokumente und Bekanntmachungen sowie Informationen zur Kreiswahl finden sie unter dem nachstehenden Link 

https://www.kreis-oh.de/B%C3%BCrger-Kreis-Verwaltung/Kreistag-Politik/Wahlen/Kommunalwahlen-2023/

Für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl ist der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter sowie der von den gemeindlichen Gremien gewählte Gemeindewahlausschuss zuständig. Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses ist hier (Link Bekanntmachung Zusammensetzung) einsehbar. Zu den wesentlichen Aufgaben zählt die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise, die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses ist hier abrufbar.

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Die aktuelle Bekanntmachung zur nächsten Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist hier abrufbar.

Unmittelbare Wahlvorschläge für die Mehrheitswahl im Wahlkreis können von Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber) eingereicht werden. Listenwahlvorschläge können naturgemäß nur von den Parteien und Wählergruppen eingereicht werden Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist hier einsehbar.

Am 24. März 2023 wird der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung aller Wahlvorschläge zur Gemeindewahl entscheiden; die zugelassenen Wahlvorschläge sind hier veröffentlicht.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
• nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigung wird bis zum 23. April 2023 versandt. Sie ist quasi Ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihr Wahlrecht ausüben können. Sollten Sie bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro Buergerbuero(at)ratekau.de unter 04504/803-380 in Verbindung. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht vielleicht nicht ausüben können.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 24. April bis 28. April 2023 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Für nähere Informationen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen klicken Sie hier.

Es besteht für jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Dieser muss schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder per Onlineformular  (LINK)  (auch über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung möglich) beantragt werden. Im Falle einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. In jedem Fall ist die/ der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (oder im entsprechenden Wahllokal) abgegeben wird.
Das Merkblatt zur Briefwahl (Link Merkblatt) kann hier abgerufen werden.

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Hier können Sie sehen, welche Räumlichkeiten für die Wahl vorgesehen sind und ob diese barrierefrei sind.

Wahllokale

Nähere Einzelheiten zur Wahl können Sie der Wahlbekanntmachung HIER entnehmen.

Die Muster der Stimmzettel für die Gemeindewahl können hier eingesehen werden.

Am Wahltage kann das vorläufige Wahlergebnis auf Gemeindeebene HIER eingesehen werden. 

Das vorläufige Ergebnis auf Kreisebene können Sie HIER einsehen.
Das amtliche Endergebnis können Sie HIER einsehen einsehen.

Sie möchten sich bei der Kommunalwahl am 14 Mai 2023 einbringen?

Dann sind Sie herzlich eingeladen, die Gemeinde Ratekau bei den Wahlen zu unterstützen, wir können jede Hilfe gebrauchen.

Sie können Sie sich als wahlberechtigte Person bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 04504/803-560 vormerken lassen oder unter ordnungsamt(at)ratekau.de per E-Mail melden, um uns bei den anstehenden Wahlen im Wahllokal zu unterstützen und an der Ermittlung des Wahlergebnisses mitzuwirken.

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz:

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind EU-Bürger*in,
  • Sie wohnen in der Gemeinde Ratekau
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
  • Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann freuen wir uns auf Sie und Ihre tatkräftige Unterstützung.

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro.

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand der Wahlbenachrichtigungen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Rufnummer 04504/803-380.
Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Herr Heiko Laskowski hlaskowski(at)ratekau.de  (04504/803-300).