1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Ratekau

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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2021 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Ostholstein folgende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ratekau vom 28.12.2020 erlassen.

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