Europawahl in Deutschland am 09. Juni 2024

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Kurzinformation

Vom 06. bis 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den

09. Juni 2024

bestimmt. In Ratekau werden voraussichtlich 12.890 Personen wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigung

Teilnahmeberechtigt zur Wahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Sie dürfen nicht infolge einer richterlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wer in mehreren Orten im Bundesgebiet eine Wohnung hat, ist nur dort wahlberechtigt, wo sich nach dem Melderegister seine Hauptwohnung befindet.
 

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Die hier wohnenden deutschen Wahlberechtigten sowie diejenigen Angehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die zur Europawahl 1999 oder bei einer späteren Europawahl auf ihren Antrag in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen worden waren, werden zu künftigen Europawahlen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Alle anderen Wahlberechtigten aus den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Auslandsdeutsche müssen in der Gemeindeverwaltung bis zum 19. Mai 2024 vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nähere Informationen können Sie der Bekanntmachung für Unionsbürger des Kreises entnehmen. Der Antrag sowie das Merkblatt für Auslandsdeutsche (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf)  und für Unionsbürger:innen (https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf) sind hier abrufbar.
 

Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die Europawahl ist der 28. April 2024, in dem die Wahlberechtigung festgestellt wird.
Bis zum 19. Mai 2024 sollen dann allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung zugegangen sein. Die Wahlbenachrichtigung ist sozusagen Ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen sind.
Sollten Sie bis zu dem og. Termin keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich sofort mit dem Bürgerbüro unter der Rufnummer 04504/803-380 in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen.
In der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024  wird das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegen. Für nähere Informationen über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen klicken Sie hier.
Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltage beim Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung abzugeben.
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Dieses gilt auch für Personen, die zugleich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt sind.

Wahllokale/Barrierefreiheit

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Hier können Sie sehen, welche Räumlichkeiten für die Wahl vorgesehen sind und ob diese barrierefrei sind.

Stimmzettel

Ein Muster des Stimmzettels zur Europawahl kann hier abgerufen werden.

Briefwahl/Antrag

Es besteht für jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), mündlich (persönlich im Bürgerbüro ) oder per Onlineformular (auch über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung möglich) beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Im Falle einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit die Briefwahl gleich an Ort und Stelle auszuüben. 
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. Dies wird vermutlich Ende April der Fall sein. Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können bis zum 7. Juni 2024 um 18.00 Uhr beantragt werden. In jedem Fall sind die wahlberechtigten Personen selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeinde bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltage eingeht.

Das Merkblatt zur Briefwahl kann hier abgerufen werden.

Ab voraussichtlich 29.04.2024 können sie hier die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wahlbekanntmachung

Nähere Einzelheiten zur Wahl können Sie hier der Wahlbekanntmachung entnehmen.

Wahlergebnis

Am Wahltage kann das vorläufige Wahlergebnis auf Gemeindeebene hier eingesehen werden.
Das vorläufige Wahlergebnis auf Bundesebene kann hier eingesehen werden.

Sie möchten sich bei der Europawahl am 09. Juni 2024 einbringen?

Dann sind Sie herzlich eingeladen, die Gemeinde Ratekau bei den Wahlen zu unterstützen, wir können jede Hilfe gebrauchen.

Sie können sich als wahlberechtigte Person bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 04504/803-320 vormerken lassen oder unter ordnungsamt(at)ratekau.de per E-Mail melden, um uns bei den anstehenden Wahlen im Wahllokal zu unterstützen und an der Ermittlung des Wahlergebnisses mitzuwirken. Wir freuen uns auf Sie und Ihre tatkräftige Unterstützung.

Ansprechpartner

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand der Wahlbenachrichtigungen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (buergerbuero(at)ratekau.de oder Tel. 04504/803-380).
Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Herr Heiko Laskowski (HLaskowski(at)Ratekau.de oder Tel. 04504/803-300).

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