Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Leistungsbeschreibung

Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern.

Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich, beispielsweise wenn damit gleichzeitig eine Freistellung von der Benutzung der Biotonne bezweckt werden soll. Bei dieser Form der Eigenkompostierung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die am besten mit der jeweils zuständigen unteren Abfallentsorgungsbehörde abzuklären sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weiterführende Informationen (extern): Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),

  • Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)

  • Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflAbfV SH),

  • Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz -),

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -)

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