Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

Teaser

Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Plath, Pascal

Bauverwaltung

Platzhalter

Ewert, Thomas

Bauverwaltung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH