Meldebestätigung
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Teaser
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlagen
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Bäderstraße 19
23626 Ratekau
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.