Bürgermeisterwahl 2026

Die Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters Thomas Keller endet am 31. Juli 2026.

Am Sonntag, den 08. März 2026 sind die rund 12.900 wahlberechtigten Ratekauerinnen und Ratekauer aufgerufen, mit ihrer Stimmabgabe über die Besetzung des Bürgermeisteramtes zu entscheiden.

Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Es ist diejenige oder derjenige gewählt, die oder der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Gemeindewahlausschuss

Für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl ist der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter sowie der von den gemeindlichen Gremien gewählte Gemeindewahlausschuss zuständig. Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses ist hier Bekanntmachung einsehbar. Zu den wesentlichen Aufgaben zählt die Festlegung des Wahltages sowie des Tages einer notwendig werdenden Stichwahl, die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich. Die aktuelle Bekanntmachung zur nächsten Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist hier abrufbar. Bekanntmachung Sitzung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zugelassene Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von in der Gemeindevertretung der Gemeinde Ratekau vertretene politische Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Bewerberinnen und Bewerber für sich selbst eingereicht werden. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und Fristen etc. sind der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen, die hier einsehbar ist.

Am 16. Januar 2026 wird der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung aller Wahlvorschläge entscheiden; die zugelassenen Wahlvorschläge sind hier (Link folgt) veröffentlicht.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 8. März 2026
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
• nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung wird bis zum 15. Februar 2026 versandt. Sie ist quasi Ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihr Wahlrecht ausüben können. Sollten Sie bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro einwohnermeldeamt@ratekau.de unter 04504/803-380 in Verbindung. Andernfallsbesteht die Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht vielleicht nicht ausüben können.

Die Wahlbenachrichtigung gilt sowohl für Wahl am 8. März als auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22. März.  

Kandidatenvorstellung zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Ratekau

Nähere Informationen zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerbern können nachfolgend abgerufen werden.

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Für nähere Informationen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen klicken Sie hier. (Link Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis)

Briefwahl/Antrag

Es besteht für jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Dieser muss schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder per Onlineformular  (LINK)  (auch über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung möglich) beantragt werden. Im Falle einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Mit der Beantragung eines Wahlscheines für den Wahltag 8.März 2026 kann zugleich ein Wahlschein für eine notwendig werdende Stichwahl am 22. März 2026 beantragt werden.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. In jedem Fall ist die/ der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (oder im entsprechenden Wahllokal) abgegeben wird.
Das Merkblatt zur Briefwahl (Link Merkblatt) kann hier abgerufen werden.

Wahllokale/Barrierefreiheit

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Hier können Sie sehen, welche Räumlichkeiten für die Wahl (Hier klicken) vorgesehen sind und ob diese barrierefrei sind.

Wahlbekanntmachung

Nähere Einzelheiten zur Wahl können Sie der Wahlbekanntmachung ( Link Wahlbekanntmachung) entnehmen.

Stimmzettel

Die Muster der Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters können hier (Link Stimmzettel) eingesehen werden.

Wahlergebnis

Am Wahltag kann das vorläufige Wahlergebnis hier (Link Wahlpräsentation) eingesehen werden.
Das amtliche Endergebnis können Sie hier einsehen. (LINK)


Sie möchten sich bei der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeister der Gemeinde Ratekau am 8. März und ggf. für die notwendige Stichwahl am 22. März 2026 einbringen?

Dann sind Sie herzlich eingeladen, die Gemeinde Ratekau bei den Wahlen zu unterstützen, wir können jede Hilfe gebrauchen.

Sie können sich als wahlberechtigte Person bei der Gemeindeverwaltung unter dem Link https://www.ratekau.de/Politik/Wahlen/Wahlhelfer-in-werden/ oder der Telefonnummer 04504/803-320 vormerken lassen. Ebenso können Sie sich unter ordnungsamt@ratekau.de per E-Mail melden, um uns bei den anstehenden Wahlen im Wahllokal zu unterstützen und an der Ermittlung des Wahlergebnisses mitzuwirken.

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz:

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind EU-Bürger*in,
  • Sie wohnen in der Gemeinde Ratekau,
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann freuen wir uns auf Sie und Ihre tatkräftige Unterstützung.

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 80,00 Euro.

Ansprechpartner

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand der Wahlbenachrichtigungen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Rufnummer 04504/803-380.
Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Herr Heiko Laskowski hlaskowski@ratekau.de (04504/803-300).