Bundestagswahl 2025

Kurzinformation

Am 23. Feburar 2025 sind die rd. 12.200 Ratekauer Wahlberechtigten aufgerufen, mit Ihrer Stimmabgabe über die Besetzung des 21. Deutschen Bundestages zu entscheiden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl.

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete für den Wahlkreis Ostholstein/Stormarn-Nord im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auslandsdeutsche

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ratekau stellen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten sie hier auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. (https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html)

Wählerverzeichnis/Wahlbenachrichtigung

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses für die Bundestagswahl ist der 12. Januar 2025, in dem die Wahlberechtigung festgestellt wird. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 3. bis 7. Februar zur Einsichtnahme bereitgehalten. Für nähere Informationen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen klicken Sie auf den nachfolgenden Link zur Bekanntmachung.


Spätestens bis zum 2.Februar 2025 sollen dann allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung zugegangen sein. Die Wahlbenachrichtigung ist quasi Ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihr Wahlrecht ausüben können. Sollten Sie bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro unter der Rufnummer 04504/803-380 in Verbindung, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen.

Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltage beim Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung abzugeben.

Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Briefwahl/Antrag

Es besteht für jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder per Onlineformular(auch über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung möglich) beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Im Falle einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. Dies wird aufgrund der verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren vermutlich erst in der Zeit vom 3. - 5. Februar der Fall sein.

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können bis zum 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr beantragt werden. In jedem Fall ist die wahlberechtigte Personen dafür selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung spätestens bis 18.00 Uhr am Wahltage eingeht.

Das Merkblatt zur Briefwahl kann hier abgerufen werden: 

Wahllokale/Barrierefreiheit

Wo sich das für Sie zuständige Wahllokal befindet, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Hier können Sie sehen, welche Räumlichkeiten für die Wahl vorgesehen sind und ob diese barrierefrei sind:


Wahlbekanntmachung

Nähere Einzelheiten zur Wahl können Sie der Wahlbekanntmachung ( Link Wahlbekanntmachung) entnehmen.

Stimmzettel

Ein Muster des Stimmzettels kann hier (Link Stimmzettel) eingesehenwerden.

Wahlergebnis

Am Wahltage kann das vorläufige Wahlergebnis auf Gemeindeebene hier (Link Wahlpräsentation) eingesehen werden.

Ansprechpartner

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand der Wahlbenachrichtigungen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Rufnummer 04504/803-380.
Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Herr Heiko Laskowski.