Waldbrandgefahr für die Gemeinde Ratekau

Für den Bereich der Gemeinde Ratekau besteht eine akute Waldbrandgefahr!

Wird ein Brand entdeckt, bitte sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 rufen – denn es zählt jede Minute.

Aufgrund der aktuell anhaltenden Trockenheit besteht eine erhöhte Gefahrenlage für Grasland- sowie Waldbrände.
Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst von März bis Oktober täglich für das gesamte Bundesgebiet einen sogenannten Waldbrandgefahrenindex sowie einen Graslandfeuerindex mit jeweils fünf Gefährdungsstufen.

Bitte beachten Sie:

In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober ist es generell im Wald und Mooren gesetzlich verboten, ein Feuer anzuzünden, mit brennenden oder glühenden Gegenständen zu hantieren oder gar zu rauchen. Dies gilt auch in einem Abstand bis zu 100 Metern von solchen Flächen. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf öffentliche und private Straßen und Wege, die durch Wälder führen.

Im täglichen Umgang sollte es selbstverständlich sein,

  • Zigarettenglut und Rauchzeugreste entsprechend zu entsorgen und nicht achtlos weg zu werfen.
  • Grill- oder Feuerstellen ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
  • Flaschen oder Glasscherben entsprechend zu entsorgen. Denn durch den Brennglaseffekt können auch Brände entstehen.
  • mit Kraftfahrzeugen nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen zu fahren oder gar zu parken. Vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Entzündungsgefahr aus.
  • keine Waldwege mit den Fahrzeugen zu blockieren, da sie als Rettungswege dienen.

 Aktuelle Informationen können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

Deutscher Wetterdienst - Gefahrenindizes - Wald-, Grasbrand