Mädchen und junge Frauen

Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten sind sehr vielfältig. Kein Tag ist wie der andere und es gibt eine Menge an Themen und Problemen, die zu bearbeiten sind.

 

Vielleicht fragst Du Dich, ob Du mit Deinem Problem zu mir kommen kannst.

Ganz ehrlich- du kannst mit allen Problemen zu mir kommen. Denn selbst wenn ich dir nicht helfen kann, kann ich Dir auf jeden Fall einen Tipp geben, wo Du Hilfe bekommst, oder was ich Dir raten würde.

Schreib mir gerne eine Email (ssesko(at)ratekau.de) oder ruf mich an (04504 803 820).

Niemand erfährt, dass wir uns unterhalten oder geschrieben haben. Denn das Gesetz verpflichtet mich zur Schweigepflicht. Das bedeutet, ich darf mit niemanden über das sprechen, was Du mir erzählst, oder dass wir überhaupt gesprochen haben.

Wir können uns im Rathaus, im Familienzentrum oder an einem ganz anderen Ort treffen.

Oder wir telefonieren oder schreiben. Ganz so, wie es für Dich am besten ist.

Du musst nichts dafür bezahlen, wenn Du mit mir reden möchtest.

Die Beratung ist kostenfrei. Ich bin bei der Gemeinde angestellt und bekomme dort Geld für meine Arbeit.

Du musst mir auch Deinen Namen und Deinen Wohnort nicht verraten.

Ich freue mich auf jeden Fall von Dir zu hören J