Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ein eigenes Hilfsportal für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Auf diesem Portal findet man die wichtigsten Informationen rund um die Themen Einreise, Registrierung und Aufenthaltserlaubnis, Rückkehr und Reise in die Ukraine.

Wir bitten die Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen haben darauf hinzuwirken und darüber zu informieren, dass sich die Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Zuwanderungsbehörde des Kreises Ostholstein anmelden und registrieren lassen.

Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Personen einen Aufenthaltstitel, der ihnen u.a. ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch zu nehmen (z.B. sozial- oder medizinische Leistungen) oder auch zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Sobald der Aufenthaltstitel ausgestellt ist, dürfen sie sich im Bundesland eigenständig Wohnraum suchen.