Was sind die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten?

  • Sie ist für alle Bürger*innen in der Gemeinde gleichermaßen da.
  • Sie sorgt für die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit Verwaltungsmitarbeiter*innen
  • Erstellung eines jährlichen Gleichstellungsberichtes für die Gemeindeverwaltung
  • Maßnahmenentwicklung und Anregungen, die den beruflichen und sozialen Gegebenheiten der Frau dienen
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, Verbänden, Arbeitskreise etc.
  • Aufbau und Pflege eines weitreichenden Netzwerks
  • Mitwirkung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Einstellungen, Beförderungen und personellen Belangen innerhalb der Dienststellen und Anhörung bei Personalentscheidungen
  • Prüfung von Vorhaben und Beschlussvorlagen und Begleitung der Arbeit der Ausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung