Was sind die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten?
- Sie ist für alle Bürger*innen in der Gemeinde gleichermaßen da.
- Sie sorgt für die Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit Verwaltungsmitarbeiter*innen
- Erstellung eines jährlichen Gleichstellungsberichtes für die Gemeindeverwaltung
- Maßnahmenentwicklung und Anregungen, die den beruflichen und sozialen Gegebenheiten der Frau dienen
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, Verbänden, Arbeitskreise etc.
- Aufbau und Pflege eines weitreichenden Netzwerks
- Mitwirkung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Einstellungen, Beförderungen und personellen Belangen innerhalb der Dienststellen und Anhörung bei Personalentscheidungen
- Prüfung von Vorhaben und Beschlussvorlagen und Begleitung der Arbeit der Ausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung