Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung in Ratekau

In Abstimmung mit der Gemeinde Ratekau wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein eine neue verkehrsrechtliche Anordnung für den innerörtlichen Bereich der Bahnhofstraße, Alte Schulstraße und Ruppersdorfer Weg in 23626 Ratekau getroffen. Diese umfasst eine Ausweisung der Straßen als Tempo-30-Zone.

Damit einhergehend wird auch die Vorfahrtsregelung in dem Einmündungsbereich Alte Schulstraße/ Bahnhofstraße geändert. Künftig gilt dort die Regelung „Rechts-vor-links“. Durch entsprechende zusätzliche Beschilderungen „Achtung, Vorfahrt geändert“ wird in den ersten Wochen auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen.

Alle Verkehrsteilnehmer werden im Zuge der notwendigen Änderungsmaßnahmen zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen.

Gez.

Thomas Keller

Bürgermeister

15.12.2025