Briefwahl/Antrag
Es besteht für jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Dieser muss schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder per Onlineformular (HIER KLICKEN) (auch über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung möglich) beantragt werden. Im Falle einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Mit der Beantragung eines Wahlscheines für den Wahltag 8.März 2026 kann zugleich ein Wahlschein für eine notwendig werdende Stichwahl am 22. März 2026 beantragt werden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist ab 26. Januar 2026 möglich. In jedem Fall ist die/ der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (oder im entsprechenden Wahllokal) abgegeben wird.
Das Merkblatt zur Briefwahl (Link Merkblatt) kann hier abgerufen werden.