Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung wird bis zum 15. Februar 2026 versandt. Sie ist quasi Ihre Bestätigung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihr Wahlrecht ausüben können. Sollten Sie bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro einwohnermeldeamt@ratekau.de unter 04504/803-380 in Verbindung. Andernfallsbesteht die Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht vielleicht nicht ausüben können.
Die Wahlbenachrichtigung gilt sowohl für Wahl am 8. März als auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22. März.