Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zugelassene Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von in der Gemeindevertretung der Gemeinde Ratekau vertretene politische Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Bewerberinnen und Bewerber für sich selbst eingereicht werden. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und Fristen etc. sind der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen, die hier einsehbar ist.
Am 16. Januar 2026 wird der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung aller Wahlvorschläge entscheiden; die zugelassenen Wahlvorschläge sind hier veröffentlicht.