Umwandlung des Oberen Mühlenteiches in ein naturnahes Fließgewässer

Die Gemeine Ratekau ist seit dem Jahr 2000 Inhaberin des Staurechts am Oberen Mühlenteich in Pansdorf. Das Staubauwerk ist mittlerweile marode und es wurde eine Machbarkeitsuntersuchung über die Umwandlung des Oberen Mühlenteiches in einen naturnahen Bach in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden in der Dorfschaftsversammlung Pansdorf am 23.06.2025 von Herrn Stoll, Planungsbüro Lehners und Wittorf, vorgetragen.
Herr Stoll erläuterte unter anderem, dass sich im Gewässer über Jahrzehnte eine bis zu zwei Meter dicke Schlammschicht gebildet habe und sich die Kostenschätzung für eine Entschlammung auf ca. 500.000 Euro belaufe. Die ökologischen Funktionen des geschützten Biotops seien aufgrund des Faulschlammes zudem stark beeinträchtigt. Mittelfristig würde sich ohne eine kostenintensive Entschlammung das Gewässer zu einem Röhricht mit Weidengebüsch entwickeln, da eine Verlandung fortschreitend zu erwarten sei.
Die Gemeinde Ratekau hat daher beschlossen, dass das Staubauwerk am Oberen Mühlenteich nicht erneuert wird. Stattdessen soll der Wasserstand durch schrittweise Entfernung der Staubohlen gesenkt werden, sodass sich auf dem freigelegten Faulschlamm schnell Bewuchs entwickeln kann und der natürliche Prozess der Verlandung beschleunigt wird. Eine etwaige Geruchsbelastung soll so vermieden werden.
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Artenschutzgutachten werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens, das im Herbst beginnen wird, erstellt. Im Hinblick auf Hochwasserzustände wirkt sich die Absenkung des Wasserspiegels infolge der Staulegung positiv aus, da mehr Retentionsraum geschaffen wird.

Hinweis: Als die Landschaftspflegerische Stellungnahme erarbeitet wurde, war die Ausgestaltung der Maßnahme noch offen und es wurde angenommen, dass Variante 2, die das Einsetzen von Pfählen mit Kokosfaschinen beinhaltet, umgesetzt wird. Der Bach sollte somit „vorgeformt“ werden. Der UNEB hat sich jedoch für die schrittweise und kontrollierbare Absenkung des Wasserstandes ausgesprochen.

29.07.2025