Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Der Grundsteuerbescheid wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da festgestellt wurde, dass die Steuerpflichtige nicht mehr unter der zuletzt bekannten Anschrift gemeldet ist, der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte und die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich war.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid kann von der Steuerpflichtigen eingesehen werden bei dem Bürgermeister der Gemeinde Ratekau, Finanzverwaltung, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau.