Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).