Umtauschfristen für alte Führerscheine in den neuen EU-Führerschein

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Antragstellungsgebühr von 6,00 €
Eine Tabelle mit den Umtauschfristen ist HIER oder am Ende diesen Dokuments zum Download abrufbar.
Ein Termin zum Umtausch des Führerscheins kann über unsere Online-Terminvergabe schnell und unkompliziert gebucht werden. Diese finden Sie HIER.
Für weitere Fragen steht das Einwohnermeldeamt unter einwohnermeldeamt(at)ratekau.de oder per Telefon 04504/803-380 gerne zur Verfügung.