Umtauschfristen für alte Führerscheine in den neuen EU-Führerschein

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Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Antragstellungsgebühr von 6,00 €

Eine Tabelle mit den Umtauschfristen ist HIER oder am Ende diesen Dokuments zum Download abrufbar.

Ein Termin zum Umtausch des Führerscheins kann über unsere Online-Terminvergabe schnell und unkompliziert gebucht werden. Diese finden Sie HIER.

Für weitere Fragen steht das Einwohnermeldeamt unter einwohnermeldeamt(at)ratekau.de oder per Telefon 04504/803-380 gerne zur Verfügung.

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