Bildungsgutschein

Leistungsbeschreibung

Die Agenturen für Arbeit (Jobcenter) können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Der Bildungsgutschein muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung eingelöst werden, anderenfalls verfällt er.

Fördervoraussetzungen:

Die Teilnahme ist notwendig, um

  • die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder
  • um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder,
  • weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt ist.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtlich zuständige Jobcenter.

Weiterführende Informationen (extern): Jobcentersuche

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen (extern): Bildungsgutschein

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da auf Grund unterschiedlicher Bildungsbedarfe auch unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 81 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung.

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