Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Leistungsbeschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

 

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Teaser

Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Laskowski, Heiko

Leitung, Ordnungsamt

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Rosteck, Alkis

Ordnungsamt

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Rönne, Claudia

Ordnungsamt

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Westphal, Christine

Ordnungsamt

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