Baumschutz

Siedlungsbäume: Natürliche Helden für ein lebenswertes Umfeld

Bäume sind lebenswichtige Partner für unsere Gesundheit, das Klima und die Umwelt. Ihre Ökosystemdienstleistungen machen sie zu unverzichtbaren Elementen einer nachhaltigen Ortsentwicklung.

So erbringt ein ausgewachsener Großbaum in einer Ortschaft eine beeindruckende Vielzahl von Ökosystemdienstleistungen, die gerade in Zeiten der klimatischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Zum Beispiel:

Kühlung:

  • Ein Großbaum kann an heißen Tagen die Umgebungstemperatur unter seinem Kronendach um bis zu 8 °C senken. Dies geschieht durch die Schattenwirkung und die Verdunstungskühlung. So wird eine Kühlleistung von etwa 10 Klimaanlagen (je 2.500 Watt) erreicht.

Sauerstoffproduktion und CO2-Bindung:

  • Ein ausgewachsener Straßenbaum produziert im Jahr ca. 100 kg Sauerstoff, was den jährlichen Sauerstoffbedarf von zwei Menschen deckt.
  • Er bindet jährlich ca. 20-30 kg CO2, über seine gesamte Lebenszeit bis zu 1.500 kg.

Schadstoffbindung:

  • Bäume filtern Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide und andere Schadstoffe aus der Luft.
  • Ein großer Straßenbaum kann z.B. jährlich etwa 100 kg Feinstaub und 1-2 kg Stickoxide binden.

Wasserrückhalt:

  • Ein Baum kann je nach Größe bis zu 5.000 Liter Regenwasser pro Jahr speichern und so zur Reduzierung der Überflutungsgefahr beitragen.

Biodiversität:

  • Ein Großbaum bietet Lebensraum für bis zu 500 verschiedene Arten von Insekten, Vögeln und kleinen Säugetieren und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.

Gesundheit und Wohlbefinden:

  • Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Bäume den Stresspegel senken, die psychische Gesundheit verbessern und Entspannung fördern.

Unsere Siedlungsbäume verdienen unsere Aufmerksamkeit und unseren Schutz. Gemeinsam können wir dazu beitragen, sie zu erhalten und eine grüne, gesunde Umgebung für alle zu schaffen. Jeder erhaltene Baum ist ein Beitrag zu einer lebenswerteren Zukunft für die kommenden Generationen. Lassen Sie uns gemeinsam die natürlichen Helden unserer Ortschaften bewahren! Siedlungsbäume: Natürliche Helden für ein lebenswertes Umfeld

Baumschutz in der Gemeinde Ratekau

In der Gemeinde Ratekau wird der Baumschutz durch die

in Ortslagen sichergestellt.

Gem. § 3 Abs. 1 der Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern.

Welche Bäume fallen unter den Schutz der Satzung?

  1. Bäume, die sich in privatem Eigentum befinden, sind geschützt, wenn diese in das Kataster der Gemeinde Ratekau aufgenommen wurden. Eine Liste des privaten Baumkatasters finden Sie in der Anlage zur Satzung.
  2. Außerdem fallen ortsbild- oder landschaftsbildprägende Bäume unter den Schutz der Satzung. Als ortsbild- oder landschaftsbildprägend gilt ein Baum, wenn einem ortskundigen nach der Fällung des Baumes eine Lücke auffallen würde, die als erhebliche Veränderung wahrnehmbar ist.
  3. Auch Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind oder an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stehen, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, fallen unter den Schutz der Satzung.

Als Ansprechpartner für das Thema Baumschutz steht Ihnen Thore Schmidt gerne zur Verfügung.